Sie haben ein Limit von mehr als 5.000 € gewählt, deswegen bitten wir Sie um die Übermittlung von ENTWEDER Auktionshausreferenzen ODER Bankreferenzen. Dies kann in Form von Rechnungen anderer Auktionshäuser oder Galerien geschehen, oder in Form eine Bankauskunft, die uns Ihre Bonität bestätigt. Sie können sich entscheiden, beides ist nicht nötig. Sollten Sie bereits Kunden bei VAN HAM sein und uns das Erstbieterformular zugeschickt haben, entfällt dieser Schritt.
Laut § 8 Absatz 2 des Geldwäschegesetzes sind wir seit dem 01.01.2020 dazu verpflichtet eine erweiterte Sorgfaltspflicht bei all unseren Kunden walten zu lassen. Diese umfasst eine vollständige Kopie des Ausweises des Kunden. Entsprechend müssen wir all unsere Bieter darum bitten uns eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises mit Vorder- und Rückseite zukommen zu lassen. Sollten Sie nur über einen Ausweis ohne gültige Adresse verfügen, müssten wir Sie zusätzlich um die Kopie einer Rechnung bitten, aus der diese hervorgeht (zum Beispiel eine Stromrechnung). Ausgenommen davon ist der deutsche Reisepass. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie ohne die vollständige Kopie nicht für unsere Auktion freischalten können. Wir bitten die Umstände zu entschuldigen.